autonomes fahren

Das Auto fährt von selbst – Politik, Industrie und nicht zuletzt Versicherungen versprechen sich vom autonomen Fahren sinkende Unfallzahlen in Europa. Ein zentrales Problem liegt in der rechtlichen Absicherung. Wer trägt die Verantwortung, der Fahrer oder die Systeme?

Autos, die eine Parklücke erkennen können und von selbst einparken, die von selbst in der Spur bleiben und an einer roten Ampel anhalten, oder die selbständig im Parkhaus ein- und ausfahren – all das und noch viel mehr ist kein Science-Fiction mehr, sondern technisch bereits möglich und steht davor, Realität zu werden. Der Kern der Sache liegt aber weniger in der technischen Machbarkeit als in der juristischen Verantwortung. Es geht schlicht und ergreifend um die Frage der Haftung. Anders gesprochen: Wer muss haften, wenn trotz aller Vorsicht und allem HighTech ein autonom fahrendes Auto einen Unfall verursacht, also jemandem überfährt im schlimmsten Falle? Diese grundsätzliche Frage wird derzeit in der Regierungskoalition kontrovers behandelt. Bisher, und so regelt es die Straßenverkehrsordnung bis heute, wird der Fahrer in die Verantwortung und damit auch in die Haftung genommen. Aber bisher kannte die Straßenverkehrsordnung auch keine selbstfahrenden Autos.

 

Kontroversen bei Gesetzesänderung

 

Die rechtliche Grundlage hätte Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) gern neu geregelt. Automatisierte Systeme sollten mit voller Kontrolle über ein Fahrzeug dem Fahrer rechtlich gleichgestellt werden. Erst vor wenigen Tagen hat das Bundeskabinett ein Strategiepapier verabschiedet, aus dem hervorgeht, „dass die ordnungsgemäße Nutzung automatisierter und vernetzter Fahrzeuge keine Sorgfaltspflichtsverletzung des Fahrers darstellt. Der Fahrer haftet demnach also nicht, sondern letztlich der Hersteller. Für Dobrindt lautet so das „innovationsfreundlichste“ Straßenverkehrsrecht der Welt. Es soll dem Autoland Deutschland auch einen technologischen Vorsprung und weiteren Fortschritt in Sachen Automatisierung und Vernetzung bewahren.

Sein Kabinettskollege und Justizminister Heiko Maas (SPD) lehnt allerdings eine Gesetzesänderung ab. Für ihn bleibt der Fahrer in der Verantwortung. Inwieweit das System bei einem Unfall verantwortlich ist, sollen seiner Meinung nach die Gerichte im Einzelfall klären. Der Fahrer ist demnach auch für die Systeme im autonomen Fahrzustand verantwortlich. Kritiker sehen in dieser Haltung eine Manifestation für den technologischen Rückschritt.