Bevor eine Anhängerkupplung am Auto installiert wird, stellen sich Autobesitzer die Frage, ob die Anhängerkupplung eine Eintragung in den Fahrzeugpapiere benötigt. Eine wichtige Rolle bezüglich der Frage „Eintragungspflichtig oder nicht?“ spielt die EU-Zulassung. Wir erklären, wann Sie die Anhängerkupplung eintragen lassen müssen und ob die Eigenmontage sinnvoll ist. Erfahren Sie, wann und unter welchen Bedingungen eine Prüfung erforderlich beziehungsweise sinnvoll ist.

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Muss ich für die Anhängerkupplung eine Eintragung vornehmen lassen?

Rüsten Fahrzeugbesitzer an ihrem PKW eine Anhängerkupplung nach, besteht in den wenigsten Fälle eine Verpflichtung zur Eintragung in die Fahrzeugunterlagen (Stand März 2018). Die EU-Zulassung der Produkte ist ausreichend. Als Autofahrer müssen die zugehörigen Papiere stets mitgeführt werden. Eine Abnahme durch TÜV, DEKRA oder eine andere Prüforganisation ist nicht erforderlich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Überprüfung des korrekten Einbaus durch den TÜV vornehmen zu lassen. Dadurch erhöht sich die Sicherheit und Sie können eventuelle Fehler frühzeitig erkennen.

Ob Sie Ihre Anhängerkupplung eintragen lassen müssen, erklären wir Ihnen in unserem Blog

Anhängerkupplung eintragen lassen – notwendig oder nicht? (Quelle Bild: Astrid Gast/stock.adobe.com)

 

Soll ich die Anhängerkupplung selbst einbauen?

Wir empfehlen Ihnen, für die Arbeiten eine Fachwerkstatt aufzusuchen. Im Falle einer fehlerhaften Montage entstehen Risiken für das eigene Fahrzeug, für die Ladung und die übrigen Verkehrsteilnehmer. Obgleich Autobesitzer in den meisten Fällen die Anhängerkupplung nicht eintragen lassen müssen, ist die Kontrolle sinnvoll. Findet der Einbau in einer Fachwerkstatt statt, nehmen die KFZ-Mechatroniker oder Meister eine abschließende Überprüfung vor. Bauen Autobesitzer die Vorrichtung selbst ein, sollten sie die korrekte Ausführung der Arbeiten in einer Fachwerkstatt kontrollieren lassen. Im Rahmen der alle zwei Jahre stattfindenden Hauptuntersuchung verifizieren die Prüfer den Halt der Vorrichtung sowie die elektronische Funktionsfähigkeit.

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Die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die Anhängerkupplung Eintragung

Verfügt die Anhängerkupplung nicht über ein Typenschild, dürfen Sie nur eine Last von maximal 750 kg ziehen. Damit Sie die Anhängerkupplung montieren dürfen, muss eine Zulassung vorhanden sein. Dadurch wird gewährleistet, dass die Anhängerkupplung auch ohne zusätzliche Kontrolle durch eine Prüforganisation straßenverkehrstauglich ist. Bei der Auswahl der Produkte müssen Autobesitzer auf die Stützlast achten. Die Stützlast bezieht sich auf die Kraft, mit welcher der Anhänger auf die Anhängerkupplung drückt. Auf dem Typenschild der Anhängerkupplung ist der Wert angegeben. In den Fahrzeugunterlagen ist ebenfalls ein entsprechender Wert vorzufinden. Unterscheiden sich beide Angaben, ist die niedrigste Zahl gültig, die wiederum nicht überschritten werden darf. Nur in diesem Fall ist die Installation an Ihrem Fahrzeug zulässig.

Anhängerkupplung eintragen: Wann ist eine Prüfung erforderlich?

Bei fehlender EU-Zulassung müssen Autobesitzer die Konstruktion durch eine Prüforganisation abnehmen lassen. In allen Fällen ist sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Beispielsweise darf die Anhängerkupplung das Nummernschild nicht verdecken. Wird das Nummernschild teilweise oder vollständig verdeckt, müssen Sie einen anderen Ort für das Schild wählen und die Beleuchtung des Nummernschilds entsprechend anpassen. Weniger problematisch sind abnehmbare Anhängerkupplungen, da Sie die Kugel abnehmen können, sofern kein Anhänger gezogen wird. Wir empfehlen, beim Kauf des Nachrüstsatzes auf die EU-Zulassung zu achten, um sicherzustellen, dass Sie die Anhängerkupplung nutzen können. Die meisten Hersteller bemühen sich um eine entsprechende Zulassung und weisen diese in den Produktbeschreibungen aus.

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