Kzenon / fotolia

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Sie kennen das? Bei der Urlaubsvorbereitung haben Sie an alles gedacht: Papiere, Technik-Check des Autos und die nötige Verpflegung. Doch auf dem letzten Rastplatz vor der Grenze fragen Sie sich, wie das eigentlich mit Vignette und Warnwesten so war. Und welche Verkehrsregeln gibt es im Ausflugsland und vor allem welche Strafen bei Nichtbeachtung? Wir haben für Sie einmal Tipps des Automobilclubs ADAC und des Zentralverbands des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) zusammengestellt.

Autobahngebühren beachten

Starten wir mit der Autobahngebühr: In Frankreich, Italien und auch Spanien muss für jeden Kilometer gezahlt werden. Um Staus an den Kassenhäuschen zu vermeiden, gibt es meist elektronische Lösungen, welche aber im Vorfeld der Reise besorgt werden sollten. Länder wie beispielsweise Österreich oder die Schweiz haben Vignetten, die an die Windschutzscheibe geklebt werden müssen. Wichtig: Trotzdem können für einzelne Tunnel oder Brücken gesonderte Gebühren anfallen.

Warnwestenpflicht im Ausland

Ein häufig vergessenes Thema ist die Warnwestenpflicht. In Deutschland besteht sie (noch) nicht, ebenfalls im beliebten Urlaubsland Niederlande. Ganz anders hingegen Österreich: Hier gibt es sowohl eine Mitnahme- als auch eine Tragepflicht. Die Missachtung wird mit 14 Euro betraft. Analog ist es in Frankreich, hier werden sogar 90 Euro fällig. Ebenso in Kroatien muss eine Weste mitgenommen und im Zweifelsfall getragen werden. Ein Spezialfall ist Italien. Hier müssen alle Personen, welche das Auto verlassen, eine Warnweste tragen. Passiert dies nicht, werden pro Person mindestens 38 Euro fällig. Für das Nicht-Mitführen gibt es jedoch keine Strafe. Tipp: Decken Sie sich zuhause preiswert ein, an grenznahen Raststätten kosten die Westen meist das Vierfache.

saftige Bußgelder im Ausland

In den beliebten Ferienländern können die Bußgelder zum Teil saftig ausfallen. Wer zum Beispiel 20 km/h zu schnell fährt, zahlt in Italien knapp 160 Euro. Trunkenheit am Steuer kosten dort 500 Euro, in Dänemark gar einen Netto-Monatslohn. Bußgelder drohen außerdem für das Fahren ohne Licht. In Deutschland, der Schweiz und Frankreich wird das Fahren am Tag mit Licht empfohlen, in 21 anderen Ländern Europas ist es sogar Pflicht. Dazu gehören unter anderem Italien, Dänemark, Polen, Schweden, Ungarn und Tschechien. Wichtig: Ab einer Höhe von 70 Euro können EU-Bußgelder ebenso in Deutschland eingetrieben werden. Zum Tempolimit: Hier gilt oft 130 km/h auf der Autobahn, 90 km/h außerorts und Tempo 50 innerorts. Dennoch kann es Ausnahmen geben, deshalb lohnt der Blick auf die Hinweisschilder beim Grenzübertritt.