Ein Unfall mit dem Auto ist immer eine ärgerliche und meist auch kostspielige Sache. Schäden am „geliebten“ Fahrzeug oder sogar Personenschäden führen oft dazu, dass in Streitfragen die Emotionen die Oberhand gewinnen. Deswegen ist ein kompetenter und neutraler Kfz-Sachverständiger die beste Lösung aller Probleme und Streitigkeiten. Dieser Sachverständige erstellt in jeder Situation ein unabhängiges Schadengutachten.

   

Objektives Schadengutachten von DAT-Sachverständigen

Oft sind betroffene Autofahrer unschlüssig, welcher Gutachter denn nun die richtige Wahl ist. DAT-Sachverständige sind daher eine gute Anlaufstelle für Unschlüssige.

Sie haben in der Regel eine abgeschlossene Kfz-Ingenieur-Ausbildung und dadurch eine hohe Vertrauenswürdigkeit sowie Kompetenz in Theorie und Praxis. Da sie meistens öffentlich bestellt und vereidigt sind, erstellen sie ihre Schadengutachten immer sehr präzise und juristisch anerkannt. Außerdem sind DAT-Gutachter – ungeachtet von Auftraggeber oder Schadenshöhe – immer zur Objektivität und Neutralität verpflichtet.

Deine Vorteile beim Schadengutachten von DAT-Sachverständigen:

  • Erstellen des Gutachtens am selben oder folgenden Tag
  • Besichtigung des Fahrzeugs auf einer Hebebühne gemeinsam mit dem Sachverständigen
  • Unabhängiges, objektives und neutrales Gutachten
  • Durchgeführt von ausgebildeten, meist öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen
  • In deiner Nähe – an rund 250 Standorten bundesweit
  • Direktabrechnung mit der Versicherung (beim Haftpflichtschaden)
  • Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung
  • Kostenlose und unverbindliche Beratung
  • Schadensbegutachtung direkt vor Ort
 

Warum ist das Schadengutachten überhaupt nötig?

Ein Unfallschaden am Auto ist meistens der Anlass, ein Schadengutachten erstellen zu lassen, denn recht haben und Recht bekommen, das sind gerade in puncto Unfallschaden sehr oft zwei verschiedene paar Schuhe. Der Geschädigte muss also seinen Schaden, seine Aufwendungen und vor allem seine Unschuld lückenlos, konkret und rechtssicher nachweisen.

Ist der Autofahrer unverschuldet an einem Unfall – beim Haftpflichtschaden – beteiligt, kann er einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl damit beauftragen, seine Schadenersatzansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallgegners geltend zu machen. Der übernimmt die Beweissicherung und ermittelt die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert oder die Wertminderung des Fahrzeuges.

Das nach einem Unfall vom Gutachter erstellte Schadengutachten bildet die Basis für alle finanziellen Ansprüche und Wertverluste, die durch die Reparatur von Unfallschäden am Auto entstehen. Die im Schadensgutachten ausgewiesene Schadenssumme muss dann von der Versicherung des Unfallgegners übernommen werden.

 

Schadengutachten, Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag?

Obwohl Schäden am Auto fast immer recht kostspielig sein können, braucht der Betroffene nicht immer Unterstützung durch einen Gutachter. Die Versicherungen akzeptieren bis zu gewissen Höchstgrenzen auch einen einfachen Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt. Diese Höchstgrenze liegt bei einem Bagatellschaden im Haftpflichtfall bei ca. 750 Euro und bei einem Kaskoschaden bei ca. 2.000 Euro. Voraussetzung ist natürlich, dass der Schaden vor der Reparatur ordnungsgemäß fotografiert und dokumentiert wird. Die Versicherungen geben sich dann mit einem sogenannten Kurzgutachten bzw. einer Kalkulation der Reparaturkosten zufrieden.

Bei diesen Kurzgutachten muss der Auftraggeber oftmals zunächst in Vorleistung gehen und es bezahlen. Dies wird in der Regel von der Versicherung übernommen. Bei einem Bagatellschaden werden die Kosten für das vollständige Gutachten nicht übernommen, weil in diesem Fall anstelle eines Schadengutachtens ein Kostenvoranschlag der Reparaturkosten bzw. ein Kurzgutachten ausreichen würde. Bei größeren Schäden geht es dann allerdings nicht ohne ein Schadengutachten.

 

Kfz-Gutachter beim Haftpflichtschaden und Kaskoschaden

Kfz-Sachverständige und Schadengutachter werden nicht immer nur vom Geschädigten beauftragt und entlohnt. Ausschlaggebend ist hier der Umstand, ob es sich um einen Haftpflichtschaden oder um einen Kaskoschaden handelt. Bei einem Kaskoschaden wird das Schadengutachten von der Versicherung in Auftrag gegeben, beim Haftpflichtschaden kann das der unverschuldete Versicherte selbst übernehmen.

Liegt ein Kaskoschaden vor und hat der Versicherte den Kfz-Gutachter direkt beauftragt, bezahlt er das Schadengutachten selbst. Die Kosten werden nur übernommen, wenn eine Versicherung ein solches Gutachten in Auftrag gibt. Dagegen übernimmt bei einem Haftpflichtschaden die Versicherung des Unfallgegners alle Gutachterkosten.

Beweissicherung bei unklarer Schuldfrage

Die Beweissicherung durch einen Sachverständigen hat unter anderem den Vorteil, dass dein Fahrzeug nach einem Unfall (z. B. auch bei Fahrerflucht) zeitig repariert werden kann und dir schnell wieder zur Verfügung steht. Du musst also nicht auf die endgültige Klärung eines Streitfalls (Schuldfrage) warten. Auf Grundlage der Beweissicherung bist du auch mit dem bereits reparierten Fahrzeug nachträglich in der Lage, dein Recht und deine Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Diese Leistung bieten dir natürlich auch die Kfz-Sachverständigen der DAT an. Dabei werden alle Schäden an deinem Auto dokumentiert, fotografiert und bis zur Klärung der Schuldfrage archiviert. Auf Basis dieser dokumentierten Beweismittel wird ein vollständiges Schadengutachten erstellt.

 

Welche Aspekte beinhaltet ein Schadengutachten?

Ein schriftliches Schadengutachten bei einem Kfz-Unfall ist eine aufwendige Dokumentation aller Daten, Fakten und Bilder, die für die Versicherung relevant sind. Der Kfz-Gutachter erfasst in dieser Schadenakte alle Daten und Merkmale, die das Unfallfahrzeug spezifizieren. Dazu gehören Modell, Baujahr, Leistung, eine eventuelle Sonderausstattung oder Sonderlackierung sowie ältere bzw. nicht reparierte Schäden. Und natürlich der aktuelle Schaden, dessen Umfang bei der Beweissicherung unter anderem fotografisch festgehalten wird.

Außerdem beschreibt der Sachverständige im Schadengutachten den bestmöglichen Reparaturweg unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit. Darauf basiert dann auch die Berechnung der Kosten für alle Reparaturarbeiten und deren voraussichtliche Dauer. Der Vergleich des aktuellen Fahrzeugwertes mit den nötigen Reparaturkosten ergibt eventuell einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Auch Folgen für Fahrzeug und Fahrer fließen in das Schadengutachten mit ein. Berücksichtigt werden dabei Aspekte wie der Wiederbeschaffungswert (vor dem Unfall), der Fahrzeugrestwert, die entstandene Wertminderung und die durch Unfall und Reparatur verursachte Ausfallzeit.

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