Noch vor kurzem warnte der Verband der Automobil Tuner e.V. (VDAT) die Autofahrer davor, Leichtmetallräder reparieren zu lassen. Er meldete unter Berufung auf das Bundesverkehrsministerium, die Felgenaufbereitung sei erlaubt, die Nutzung der reparierten Räder im öffentlichen Straßenverkehr jedoch sei nicht zulässig. „Dies stimmt so nicht“, hält die Cartec Autotechnik Fuchs GmbH aus Stuttgart dagegen. Sie versendete eine Pressemitteilung mit dem Hinweis „Es gibt gesetzlich zulässige Alufelgen-Aufbereitungsverfahren!“

Arbeitsbild-WheelDoctor- Felgenaufbereitung kl

TÜV-geprüft und gesetzlich zulässig: die Alufelgen-Aufbereitung mit dem WheelDoctor.

Allerdings, viel mehr als eine Oberflächenbehandlung ist nicht drin. Doch das kann zur Aufbereitung einer Felge schon viel helfen. Die schwäbische Cartec ist ein Smart Repair Spezialist, der unter anderem eine Felgen-Aufbereitungsmaschine zur Oberflächenbehandlung namens WheelDoctor herstellt. Das Gerät ist bereits in 500 zertifizierten Fachbetrieben im Einsatz. Die Technologie ist zweifach TÜV-geprüft! Und sie entspricht allen Bedingungen des Bundesverkehrsministeriums, so der Smart Repair Spezialist zu seiner Methode der Felgenaufbereitung. Demnach sind Eingriffe in das Materialgefüge, Wärmebehandlungen sowie Rückverformungen an Alufelgen nicht erlaubt. Es dürfen jedoch Beschädigungen bis zu 1 mm Tiefe im Grundmetall mit dem WheelDoctor im Rotationsschleifverfahren beseitigt werden.

Felgenaufbereitung nach TÜV-Richtlinien

Cartec betont: „Alle Richtlinien für die Aufbereitung sind im Grenzwertkatalog – den CARTEC gemeinsam mit dem TÜV Süd erarbeitet hat – klar definiert und einfach dargestellt. So arbeitet der zertifizierte WheelDoctor-Fachbetrieb zu jeder Zeit im gesetzlich zulässigen sowie TÜV-geprüften Bereich und wird dadurch aus der gefährlichen Grauzone des Marktes herausgeholt. Dies schafft wiederum Sicherheit für den Autofahrer, der im Anschluss mit den so reparierten Rädern in den Straßenverkehr zurückkehren darf und sich nicht strafbar macht, wie es bei unzulässigen Methoden der Fall wäre.“