Sandor Jackal / fotolia

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Spritpreise vorab vergleichen

 

Zukünftig sollen Autofahrer bereits vor der Fahrt zur Tankstelle die Spritpreise vergleichen können. Die Grundlage dafür legt der Beschluss des Bundestages, eine so genannte Markttransparenzstelle einzurichten. Diese verpflichtet Tankstellenbetreiber, ihre gegenwärtigen Spritpreise sowie Änderungen zu melden. Die Einrichtung einer Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt ist nach Auffassung des ADAC ein wichtiger Beitrag und das optimale Mittel, den Wettbewerb auf dem deutschen Kraftstoffmarkt zugunsten der Verbraucher essentiell zu verbessern.

 

Weitere Infos müssen die Tankstellen noch nicht veröffentlichen

 

Demnächst müssen alle Tankstellenbetreiber dem Kartellamt ihre aktuellen Kraftstoffpreise zur Verfügung stellen. Der ursprüngliche Plan, von den Mineralölkonzernen auch die Einkaufspreise und -mengen für Kraftstoffe einzutreiben, wurde wieder fallengelassen. Die konkrete Umsetzung des Gesetzes muss noch in einer Rechtsverordnung festgelegt werden. Damit wollen die Wettbewerbshüter neue Erfahrungen über die dem Tankstellenmarkt vorgelagerten Stufen gewinnen. Die erste Sektoruntersuchung, welche im vergangenen Jahr präsentiert wurde, hatte gezeigt, dass auf dem Kraftstoffmarkt beträchtliche Wettbewerbshindernisse bestehen.