Tagfahrlicht gehört mittlerweile bei vielen Autos zur Standardausstattung. Doch obwohl es seit Jahren verbaut wird, herrscht oft Unsicherheit: Ist Tagfahrlicht in Deutschland Pflicht? Was gilt beim TÜV, und wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen Tagfahrlicht und Abblendlicht? In diesem Ratgeber bekommst du einen verständlichen Überblick darüber, was gesetzlich vorgeschrieben ist, worauf du beim Nachrüsten achten solltest und wie sich Tagfahrlicht im Vergleich zu anderen Lichtarten verhält. Auch wenn du mit dem Auto ins Ausland fährst oder Motorrad fährst, erfährst du hier, was du zur Lichtpflicht wissen musst.

Inhaltsverzeichnis
- 1 Ist Tagfahrlicht Pflicht in Deutschland?
- 2 Tagfahrlicht und TÜV – Was ist relevant für die Hauptuntersuchung?
- 3 Was ist Tagfahrlicht und wie funktioniert es?
- 4 Tagfahrlicht nachrüsten – Vorschriften und Tipps
- 5 Tagfahrlicht-Pflicht für Motorräder – Was du wissen musst
- 6 Tagfahrlicht im Ausland – Lichtpflicht in Europa beachten
- 7 Tagfahrlicht oder Abblendlicht – Was ist besser für dich?
Tipp zum Start
Jetzt passende Kfz-Werkstatt finden:
Sie möchten Zeit und Geld sparen? Dann starten Sie Ihre kostenlose Werkstattanfrage direkt hier! Vergleichen Sie Preise, Leistungen und Bewertungen – ganz bequem online. So finden Sie schnell eine günstige und zuverlässige Autowerkstatt in Ihrer Nähe.
Ist Tagfahrlicht Pflicht in Deutschland?
Ab wann gilt die Tagfahrlicht-Pflicht für Autos und Lkw?
Seit dem 7. Februar 2011 müssen alle neu zugelassenen Autos in Deutschland serienmäßig mit Tagfahrlicht ausgestattet sein. Für Lastwagen gilt diese Pflicht seit August 2012. Damit setzt Deutschland eine EU-Vorgabe um, die die Sichtbarkeit von Fahrzeugen am Tag verbessern und so die Verkehrssicherheit erhöhen soll. Für ältere Fahrzeuge, die vor diesen Daten zugelassen wurden, besteht keine Pflicht zur Nachrüstung.
Muss man am Tag mit Licht fahren oder nicht?
Auch wenn viele Fahrzeuge das Tagfahrlicht automatisch aktivieren, bist du in Deutschland nicht gesetzlich verpflichtet, tagsüber mit Licht zu fahren. Es gibt also keine generelle Lichtpflicht am Tag. Du darfst allerdings freiwillig das Abblendlicht einschalten, wenn du die Sichtbarkeit erhöhen möchtest – gerade bei schlechtem Wetter oder auf Landstraßen kann das sinnvoll sein.
Ist Tagfahrlicht in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben?
Ja und nein. Es gibt die gesetzliche Pflicht, dass neue Fahrzeuge mit Tagfahrlicht ausgestattet sein müssen. Aber: Eine Pflicht, das Licht auch tatsächlich einzuschalten oder zu nutzen, gibt es für Autofahrer bisher nicht. Anders sieht es bei Motorrädern aus – dort ist die Nutzung von Tagfahrlicht oder Abblendlicht am Tag vorgeschrieben. Was genau gilt, erfährst du weiter unten im Abschnitt zur Lichtpflicht für Zweiräder.
Tagfahrlicht und TÜV – Was ist relevant für die Hauptuntersuchung?
Ist ein defektes Tagfahrlicht beim TÜV ein Problem?
Ob ein defektes Tagfahrlicht beim TÜV als Mangel eingestuft wird, hängt davon ab, ob dein Fahrzeug serienmäßig damit ausgestattet ist. Wenn das Tagfahrlicht zum Pflichtumfang des Fahrzeugs gehört, wird ein Defekt in der Regel als „geringer Mangel“ notiert. Das heißt: Du bekommst die Plakette, musst den Mangel aber zeitnah beheben.
Muss Tagfahrlicht beim TÜV funktionieren?
Wenn dein Auto ab Werk mit Tagfahrlicht ausgestattet ist, muss es bei der Hauptuntersuchung auch funktionieren. Das gilt besonders für moderne Fahrzeuge mit LED-Tagfahrleuchten. Ist das Tagfahrlicht dagegen nachträglich eingebaut worden, wird es beim TÜV nur dann bewertet, wenn es nicht korrekt funktioniert oder nicht den Vorschriften entspricht. Eine Nachrüstung ohne E-Prüfzeichen oder fehlerhafte Montage kann sogar zu Problemen führen.
Was gilt für Tagfahrlicht bei der Nachrüstung im Hinblick auf den TÜV?
Wenn du Tagfahrlicht selbst nachrüstest oder nachrüsten lässt, solltest du unbedingt darauf achten, dass die Leuchten ein gültiges E-Prüfzeichen tragen (z. B. ECE-R87) und korrekt eingebaut sind. Auch die Buchstabenkombination „RL“ im Prüfzeichen ist wichtig – sie bestätigt, dass es sich um genehmigte Tagfahrleuchten handelt. Fehlt diese Kennzeichnung oder ist die Positionierung falsch, kann das beim TÜV zu einem Eintrag als Mangel führen oder im schlimmsten Fall die Betriebserlaubnis gefährden. Um sicherzugehen, empfiehlt sich der Einbau durch eine Fachwerkstatt.
Was ist Tagfahrlicht und wie funktioniert es?
Unterschied zwischen Tagfahrlicht und Abblendlicht
Tagfahrlicht ist eine spezielle Lichtfunktion, die nur bei Tageslicht aktiv ist. Es schaltet sich automatisch ein, sobald du die Zündung startest – vorausgesetzt, es ist kein anderes Licht aktiviert (z. B. Abblend-, Fern-, Stand- oder Nebellicht). Im Gegensatz zum Abblendlicht ist Tagfahrlicht nicht dafür da, die Straße auszuleuchten, sondern dich für andere Verkehrsteilnehmer sichtbarer zu machen.
Während das Abblendlicht rund 150 Watt Leistung benötigt, kommt Tagfahrlicht – vor allem in LED-Ausführung – mit nur etwa 10 bis 15 Watt aus. Das spart Strom und Kraftstoff und belastet die Lichtmaschine weniger.
Warum du mit Tagfahrlicht besser gesehen wirst
Auch bei hellem Tageslicht kann es passieren, dass Fahrzeuge übersehen werden – etwa bei Gegenlicht, tief stehender Sonne oder in schattigen Bereichen. Genau hier zeigt das Tagfahrlicht seine Stärke: Es sorgt dafür, dass dein Auto auch bei guten Sichtverhältnissen sofort auffällt. Das verringert das Risiko von Unfällen, insbesondere im Stadtverkehr, auf Landstraßen oder an Kreuzungen.
Was ist der Vorteil von LED-Tagfahrlicht?
Viele moderne Fahrzeuge sind mit LED-Tagfahrlicht ausgestattet. Diese Technologie bringt gleich mehrere Vorteile mit sich: LEDs sind langlebig, verbrauchen extrem wenig Strom und bieten eine sehr klare Lichtsignatur. Außerdem lassen sich mit LED-Elementen auffällige Lichtdesigns realisieren, was nicht nur praktisch, sondern auch optisch ansprechend ist.
Ein weiterer Pluspunkt: LED-Tagfahrlicht ist wartungsarm und muss in der Regel nicht ausgetauscht werden – ganz im Gegensatz zu klassischen Glühlampen.
Tagfahrlicht nachrüsten – Vorschriften und Tipps
Welche Vorschriften gelten beim Tagfahrlicht-Nachrüsten?
Wenn du Tagfahrlicht bei einem älteren Fahrzeug nachrüsten willst, musst du bestimmte gesetzliche Vorgaben beachten. Zunächst ist wichtig, dass die Leuchten ein E-Prüfzeichen nach der Regelung ECE-R87 tragen. Zusätzlich sollte auf der Streuscheibe die Kennzeichnung „RL“ vorhanden sein – sie zeigt an, dass es sich um zugelassene Tagfahrleuchten handelt.
Auch die Montageposition ist gesetzlich geregelt. Die Leuchten dürfen nur an der Fahrzeugfront angebracht werden und müssen in einer bestimmten Höhe und Entfernung zueinander montiert sein. Rückleuchten dürfen nicht gleichzeitig als Tagfahrlicht dienen. Wird gegen diese Vorgaben verstoßen, kann die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs erlöschen.
Was kostet es, Tagfahrlicht im Auto nachzurüsten?
Die Kosten fürs Nachrüsten hängen davon ab, für welches Set du dich entscheidest und ob du es selbst einbaust oder in der Werkstatt machen lässt. Günstige Nachrüstsätze bekommst du bereits ab etwa 50 Euro. Für den fachgerechten Einbau durch eine Werkstatt solltest du zusätzlich zwischen 100 und 200 Euro einplanen – je nach Fahrzeugmodell und Aufwand.
Marken wie Hella, Auco oder in.pro bieten hochwertige Lösungen an, die nicht nur langlebig sind, sondern auch den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Darfst du Tagfahrleuchten selbst einbauen?
Grundsätzlich darfst du Tagfahrlicht selbst nachrüsten, allerdings nur, wenn du dich wirklich mit der Technik und den Vorschriften auskennst. Der Einbau muss genau nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgen – vor allem, was Position, Ausrichtung und Verkabelung betrifft. Ein Fehler bei der Montage kann nicht nur zu Problemen beim TÜV führen, sondern auch deine Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz gefährden.
Wenn du unsicher bist oder keine Erfahrung mit Fahrzeugelektrik hast, ist der Weg zur Fachwerkstatt auf jeden Fall die sicherere Wahl.
Tagfahrlicht-Pflicht für Motorräder – Was du wissen musst
Gilt die Lichtpflicht am Tag auch für Motorräder?
Ja, für Motorräder gilt in Deutschland eine Lichtpflicht am Tag. Das heißt: Du musst als Motorradfahrer auch bei Tageslicht mit eingeschaltetem Licht unterwegs sein. Dabei hast du die Wahl zwischen Abblendlicht und Tagfahrlicht, sofern dein Motorrad über beide Lichtarten verfügt.
Diese Regelung soll die Sichtbarkeit von Motorrädern erhöhen – gerade weil sie im Straßenverkehr oft übersehen werden.
Ja, das Abblendlicht darf tagsüber weiterhin verwendet werden. Das ist besonders dann wichtig, wenn dein Motorrad kein eigenes Tagfahrlicht besitzt. In diesem Fall bist du sogar verpflichtet, das Abblendlicht tagsüber einzuschalten. Für viele ältere Motorräder ist das völlig normal – moderne Modelle hingegen sind oft serienmäßig mit LED-Tagfahrlicht ausgestattet, das sich automatisch aktiviert.
Was sagt die StVO zur Tagfahrlicht-Nutzung bei Zweirädern?
Die gesetzliche Grundlage findest du in § 17 Absatz 2a der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort heißt es sinngemäß: Motorräder müssen tagsüber mit Licht fahren – entweder mit Tagfahrlicht oder ersatzweise mit Abblendlicht.
Eine Pflicht zur Nachrüstung von Tagfahrlicht besteht nicht. Wichtig ist nur, dass während der Fahrt bei Tageslicht eine geeignete Beleuchtung eingeschaltet ist. So erfüllst du die Vorschrift und sorgst dafür, dass du im Verkehr besser wahrgenommen wirst.
Tagfahrlicht im Ausland – Lichtpflicht in Europa beachten
In welchen Ländern ist Tagfahrlicht am Tag Pflicht?
In vielen europäischen Ländern ist das Fahren mit Licht am Tag nicht nur empfohlen, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Zu den Ländern mit Tagfahrlicht-Pflicht zählen unter anderem:
- Österreich
- Italien
- Polen
- Tschechien
- Skandinavische Länder wie Schweden, Norwegen und Finnland
- Kroatien (in der Winterzeit)
In diesen Ländern musst du entweder Tagfahrlicht oder das Abblendlicht tagsüber aktiv einschalten – sonst droht ein Bußgeld. Auch in anderen Regionen Europas wird die Lichtpflicht zunehmend eingeführt oder bei bestimmten Straßenverhältnissen verlangt.
Welche Strafen drohen bei Verstoß gegen die Lichtpflicht?
Wer sich nicht an die Lichtvorschriften hält, muss in vielen Ländern mit Geldstrafen rechnen. In Italien oder Polen können bereits 10 bis 40 Euro fällig werden, wenn du tagsüber ohne Licht unterwegs bist. In Skandinavien können die Strafen deutlich höher ausfallen.
Das Problem: In einigen Ländern erkennen Polizei und Behörden nicht automatisch, ob es sich um Tagfahrlicht oder Abblendlicht handelt. Wenn das Tagfahrlicht zu schwach oder falsch eingestellt ist, kann es dennoch als Verstoß gewertet werden. Daher ist Vorsicht besser als Nachsicht.
Darfst du im Ausland mit Abblendlicht statt Tagfahrlicht fahren?
Ja, das ist in den meisten Ländern nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich empfohlen, falls du kein Tagfahrlicht hast. Mit dem Abblendlicht bist du auf der sicheren Seite – es gilt als zulässiger Ersatz für Tagfahrleuchten. Das ist besonders wichtig für ältere Fahrzeuge oder bei Fahrten durch Länder mit strengeren Vorschriften.
Bevor du ins Ausland fährst, solltest du dich immer über die Lichtpflicht im jeweiligen Land informieren – am besten direkt beim Automobilclub oder im offiziellen Verkehrsportal des Reiselandes.
Tagfahrlicht oder Abblendlicht – Was ist besser für dich?
Wie viel Sprit verbrauchen Tagfahrlicht und Abblendlicht?
Der Energieverbrauch ist einer der größten Unterschiede zwischen Tagfahrlicht und Abblendlicht. Während das Abblendlicht rund 150 Watt Leistung benötigt, kommt Tagfahrlicht – insbesondere mit LED-Technik – mit etwa 15 Watt aus. Das bedeutet: Wenn du dauerhaft mit Abblendlicht fährst, verbrauchst du im Schnitt bis zu 0,2 Liter Kraftstoff mehr pro 100 Kilometer. Beim Tagfahrlicht liegt der Mehrverbrauch hingegen bei nur etwa 0,02 Litern pro 100 Kilometer – also zehnmal weniger.
Gerade für Vielfahrer kann sich der geringere Verbrauch über das Jahr deutlich bemerkbar machen.
Welche Lichtart bringt mehr Sicherheit im Alltag?
Tagfahrlicht erhöht deine Sichtbarkeit bei gutem Tageslicht, vor allem in Städten oder auf Landstraßen. Es ist so eingestellt, dass du anderen Verkehrsteilnehmern frühzeitig auffällst, ohne zu blenden. Das Abblendlicht hingegen ist dafür ausgelegt, die Fahrbahn auszuleuchten – bei Helligkeit ist das nicht nötig und kann sogar irritieren.
Für den Alltag reicht in der Regel das Tagfahrlicht vollkommen aus, solange die Sicht gut ist. Bei schlechten Wetterverhältnissen oder in der Dämmerung solltest du jedoch immer auf Abblendlicht umschalten, damit du selbst genug siehst und nicht nur gesehen wirst.
Warum Studien beim Thema Lichtpflicht zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen
Die Frage, ob Tagfahrlicht oder eine generelle Lichtpflicht am Tag tatsächlich Unfälle verhindert, wird in der Fachwelt unterschiedlich bewertet. Manche Studien sprechen von einem spürbaren Sicherheitsgewinn, andere relativieren diesen Effekt – vor allem im Hinblick auf motorisierte Zweiräder, die mit Licht bisher einen klaren Sichtbarkeitsvorteil hatten.
Der ACE Auto Club Europa kommt in einer Untersuchung zu dem Schluss: Mit einer europaweiten Lichtpflicht könnten bis zu zwei Millionen Unfälle jährlich vermieden werden. Hersteller wie Hella argumentieren, dass alle Verkehrsteilnehmer durch Licht aufgewertet werden, nicht nur einzelne Gruppen.
Die Diskussion zeigt: Tagfahrlicht ersetzt keine Aufmerksamkeit, aber es ist ein sinnvoller Beitrag für mehr Sicherheit – bei minimalem Aufwand.
Lorentz
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe einen VW Golf Variant gekauft mit EZ 2017, und habe ein Problem mit dem Zwangslichtschalter fürs Tagesfahrlicht. Und zwar Ich möchte selber entscheiden, wann oder ob Ich das Tagesfahrlicht einschalte oder, ob Ich das Abblendlicht benutze, um auch die roten Rückwärtsleuchten anzuhaben.
Wie allgemein bekannt ist, gilt ab Stichtag 7.2.2011 eine Ausrüstungspflicht für PKW’s und Transporter bis 3500 Kg, bzw. das sie mit Tagesfahrlicht ausgerüstet werden müssen. Diese Ausrüstungspflicht ist an meinem VW Golf erfüllt. Und wie allgemein bekannt ist, gilt in Deutschland, ab Stichtag 1.2.2011, auch keine generelle Lichtpflicht. In Deutschland gibt es für Autofahrer die mit PKW`s fahren, laut StVO, nur die Empfehlung am Tag mit Licht zu fahren. Es gibt jedoch keine Verwendungspflicht für das Tagesfahrlicht womit der mein PKW ausgerüstet ist.
Deswegen bin Ich bei zwei VW-Werkstätten mit der Bitte den Zwangslichtschalter für das Tagesfahrlicht manuelle ein oder auszuschalten zu können. Und das Ich selber entscheide, ob Ich das TFL benutze oder nicht. Bei beiden Werkstätten wurde Ich abgewimmelt und mit der Behauptung, dass man dies nicht machen kann und das Ich dies nicht darf. Bei der zweiten VW-Werkstatt wurde mir von irgendeinem EU Gesetz erzählt laut dem es Pflicht wäre TFL immer an zuhaben, wo ich mich frage, ob bei VW die Deutschen StVO weniger gilt als irgendwelche EU Gesätze, die angedeutet mehr in Pflicht sind als die Deutschen Gesetzen vorsehen. UND bei der zweiten VW-Werkstatt wurde mir gesagt das, wenn Ich das TFL abschalten würde, mein PKW kein TÜV mehr bekommen würde.
Ich möchte Sie deswegen fragen ob, in Deutschland, auch wenn die StVO keine generelle Lichtpflicht verordnet ist, und keine Verwendungspflicht für TFL gilt, Ich hinnehmen muss, dass man diesen Zwangslichtschalter immer an haben muss? Und ob ein Zwangslichtschalter auf aus automatisch dazu führt, dass ein PKW dadurch die TÜV-Prüfung nicht besteht.
Für mich erinnert mich diese Zwangslichtschalter Einbau an die STASI Zeiten, wo andere entschieden was gut für die Mehrheit ist ohne Rücksicht auf die Meinung der Mehrheit dazu, und wer nicht wollte der wurde mit Gewalt dazu gebracht das zu akzeptieren und, von sich aus, zu erzählen, wie froh er damit ist … .
Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Hilfe,
Mit freundlichen Grüßen,
Phillip Hartwig
Guten Tag Herr Lorentz,
vielen Dank für Ihre interessante Frage zum Thema Tagfahrlicht. Juristisch können wir diesbezüglich leider keine haltbaren Aussagen treffen. Und ob Ihr Fahrzeug mit deaktivierten „Zwangslichtschalter“ grundsätzlich nicht durch die HU kommt, ließe sich wohl am einfachsten per Nachfrage beim Prüfinstitut herausfinden. Die Erfahrung aber zeigt: Wenn nach EU-Gesetz die serienmäßige Installation bestimmter Technologie angeordnet ist (siehe RDKS), dann sind diese ziemlich sicher auch prüfungsrelevant und zu behebende Mängel. Auch ob das Bauteil an Ihrem Fahrzeug eine solche manuelle Steuerung zuließe oder es – wie von der Werkstatt genannt – gar nicht möglich ist, können wir ebenfalls nicht mit Gewissheit sagen.