Ob Anwohner, Besucher oder Berufspendler: In immer mehr Städten und Regionen Deutschlands dürfen nur Fahrzeuge mit Feinstaubplakette in die ausgewiesenen Umweltzonen fahren.

In immer mehr Städten und Regionen Deutschlands dürfen nur Fahrzeuge mit Feinstaubplakette in die ausgewiesenen Umweltzonen fahren. Foto: ampnet

Seit 2008 gibt es sie, die Umweltzonen in den deutschen Städten. Und es werden immer mehr. Und die Vorschriften immer strenger. Nur wer eine Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe hat, darf in diese Zonen einfahren. Mit der richtigen Farbe versteht sich und mit der richtigen Bezeichnung. Ob das alles stimmt am Auto, ist auch Gegenstand der Hauptuntersuchung.

Grün erfüllt die strengste Norm

Das Thema Feinstaub ist seit dem sogenannten Diesel-Skandal wieder in aller Munde. Wird es bald Fahrverbote geben? Mit der sogenannten „Feinstaub-Verordnung“ haben die Behörden das Recht dazu, wenn die Feinstaub-Belastung zu hoch wird.  Ob daran die privaten Pkw mit Dieselmotoren die Hauptschuld tragen, wird immer wieder bestritten. Dennoch gilt, wer in eine Umweltzone einfahren will, braucht eine Plakette.  Am besten in Grün, die für die geringste Umweltbelastung und die Erfüllung der Abgasnorm Euro 4 steht. Die Einführung der blauen Umweltplakette für die Erfüllung der noch strengeren Abgasnorm Euro 6 wurde vom Umweltbundesamt erst mal auf Eis gelegt.

Schadstoffgruppe und Abgasnorm

So bleiben Feinstaubplaketten in drei Farben. Für Dieselfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4, die die Abgasnorm Euro 4 oder besser erfüllen, ist die Plakette grün. Die gelbe Plakette gehört zu den Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 3, die die Abgasnorm Euro 3 erfüllen; die rote Plakette kennzeichnet die Schadstoffgruppe 2 mit der Abgasnorm Euro 2. Bei Benzinmotoren ist die grüne Plakette bereits ab der Schadstoffgruppe Euro 1 oder besser möglich. Je nach Feinstaubbelastung dürfen dann Fahrzeuge mit der jeweiligen Schadstoffgruppe/ Plakettenfarbe in die Umweltzonen. Etwa die Hälfte aller Pkw auf unseren Straßen ist in eine dieser drei Gruppen einzuordnen. Allerdings werden die Voraussetzungen  zur Einfahrt in die Umweltschutzzonen immer strenger. Oft ist nur noch die grüne Plakette erlaubt. Ganz draußen bleiben müssen ohnehin Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1, zu der beispielsweise alte Diesel oder Benziner ohne Katalysator gehören.

Die Normen werden strenger: Die einfahrt in diese Umweltzone ist nur für Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 3 und besser erlaubt. 1 und 2 müssen draußen bleiben.

Die Normen werden strenger: Die Einfahrt in diese Umweltzone ist nur für Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 3 und besser erlaubt. 1 und 2 müssen draußen bleiben.

 

Die Kontrolle der Feinstaubplakette

Wer noch keine hat sollte sich also schnellstens eine Plakette zulegen. Welche das sein darf, ist in den Fahrzeugpapieren im Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung I (früher Kfz-Schein). Erhältlich ist das Teil bei den Prüforganisationen, die auch die Hauptuntersuchung durchführen, also TÜV, Dekra oder KÜS sowie den Kfz-Zulassungsstellen oder Bürgerämtern zum Preis von 10 bis 15 Euro.  Ob die Plakette dann in der Umweltzone die richtige Farbe hat überprüft dann die Polizei, die Politessen oder das Ordnungsamt. Wird keine oder die falsche Feinstaubplakette vorgefunden, droht ein Bußgeld von 80 Euro.

Prüfung bei der Hauptuntersuchung

Kein Wunder also, dass die Feinstaubplakette auch ein Gegenstand der Hauptuntersuchung ist. Der verbindliche Mängelkatalog für die Kfz-Prüforganisationen schreibt vor, dass zukünftig nicht lesbare oder falsch eingetragene Kennzeichen bei der Feinstaubplakette als geringe Mängel und Plaketten mit falscher Farbe bzw. die unzulässigerweise vergeben wurden, als erhebliche Mängel geahndet werden. Wenn eine Plakette da ist, muss sie stimmen und zwar auch, wenn nach einer Ummeldung noch das Nummernschild des Vorbesitzers verzeichnet ist. Nur wer gar keine hat, erhält auch keinen Mangel. Das klingt paradox, aber die Feinstaubplakette wird nur benötigt, um in eine gekennzeichnete Feinstaubzone einfahren zu dürfen.