Unnötige oder falsche Reparaturen am Auto, falsche Teile oder sogar Pfusch? Auch wenn der überwiegende Teil der Kfz-Mechaniker verantwortungsvolle Profis sind – ein Werkstattbesuch bringt nicht immer nur die reine Freude über das wieder instand gesetzte Fahrzeug. Es ist ärgerlich für beide Seiten, wenn die Reparatur den Kunden nicht zufrieden stellt. Wieso sollten Sie als Kunde schließlich zahlen für eine mangelhafte Reparatur oder eine, die Sie nicht in Auftrag gegeben haben? Wir zeigen auf, was passieren kann, wie es eventuell zu verhindern ist und wie weit die Rechte der Beteiligten gehen.

Inhaltsverzeichniss
Tipps für den Werkstattbesuch – um Ärger vorzubeugen
- Bei der Auftragsannahme genügend Zeit mitbringen
- Reparaturaufwand schriftlich festhalten
- Kostenvoranschlag anfertigen lassen
- Maximalbetrag für Fehlersuche vereinbaren (Kosten Diagnose)
- Pauschalaufträge vermeiden – geben der Werkstatt freie Hand
- Vorschäden per Übergabeprotokoll dokumentieren – Beulen, Kratzer
- Lack und Bezüge: Nachprüfen, ob mit Abdeckfolie gearbeitet wurde
- Alte Teile ins Auto legen lassen (zur späteren Beweisführung)
- Abnahme der Reparaturen vor Bezahlung
Auch die erfolglose Fehlersuche verursacht Kosten
Nobody is perfect – das gilt auch im Werkstattgeschäft und die Unvollkommenheit kann viele Formen haben. Da macht ein Auto nach Auskunft des Kunden„merkwürdige Geräusche“. Aber nach der Fehlersuche ist das Geräusch immer noch da, obwohl keine Funktion eingeschränkt ist. Bei einer derart vagen Beschreibung kann es sehr schwierig sein, den Fehler oder Defekt am Auto überhaupt zu finden. Aber auch eine erfolglose Fehlersuche bedeutet für die Werkstatt einen oft nicht unbeträchtlichen Aufwand, der natürlich als Arbeitsstunden entlohnt werden muss.
Fehlersuche muss wirtschaftlich sein, bedeutet…
Zwar steht die Autowerkstatt in der Pflicht nach den anerkannten Regeln der Kraftfahrzeugtechnik sowie wirtschaftlich zu arbeiten, um den vermeintlichen Fehler zu finden. Dass der Mechaniker bei vergeblicher Fehlersuche aber unwirtschaftlich gearbeitet hat, liegt anschließend in der Beweispflicht des Kunden. Ärgerlich. Hier wird es sich aber wohl nur in den wenigsten Fällen um eine Abzocke handeln. Schließlich will auch die KFZ-Werkstatt von einer erfolgreichen Reparatur profitieren. Fehler nicht beheben zu können, oder noch schlimmer ein Defekt nicht finden zu können, ist Gift für die Reputation.
Ein wirtschaftliches Vorgehen (im Sinne des Kunden) bedeutet, dass innerhalb der Fehlersuche zuerst die günstig zu behebenden Fehlerursachen behoben werden. Sollte sich also bspw. nach Austausch des Steuergeräts (1000 Euro) herausstellen, dass der Fehler im alten Luftfilter (50 Euro) lag, wäre technisch gesehen nur dieser zu berechnen.
Fehlersuche: Fass ohne Boden?
Oft sind die Ursachen für einen Autoschaden nicht gleich auszumachen. Besonders ärgerlich wird es, wenn der Mechaniker sich tagelang auf die Suche macht und der Schaden schließlich in wackelnden Kontakten besteht – also keine wirkliche Reparatur stattfand. Eine untypische Ursache für einen Mängel ist auch für Profis oft nicht offensichtlich. Um bei solchen Fehlersuchen nicht in ein Fass ohne Boden zu stürzen und am Ende 500 Euro und mehr für Arbeitsstunden zu bezahlen, sollte für die Diagnose ein Preis festgesetzt werden.
Recht auf Nachbesserung bei einer Reparatur
Stellt sich nach erfolgreicher Reparatur der gleiche Fehler erneut ein, so hat der Kunde ein Recht auf Nachbesserung. Die Werkstatt ist hier in der Pflicht – bei einer Beanstandung – sich dem Mangel noch einmal anzunehmen. Erst nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Dies ist allerdings auch dann möglich, wenn die Nachbesserung verweigert wird.
Fristen bei Nachbesserung der Reparatur
Wurde eine Reparatur nicht ausreichend ausgeführt, dürfen Sie der Werkstatt als Kunde eine Frist setzen, bis zu der der entsprechende Fehler behoben werden soll. Je nach Ausmaß des Mangels sind Fristen von einem Tag bis zu einer Woche üblich.
Minderung der Rechnung
Oft ist aber der Rücktritt von einem sogenannten „Werkvertrag“ eine zu harte, und deshalb unangemessene Konsequenz. Vor allem dann, wenn es sich um einen unerheblichen Mangel handelt. Der Kunde ist hier besser beraten, vom Mittel der Minderung Gebrauch zu machen. So wird die Rechnung gemindert, und zwar um den Preis, den der Mangel ausmacht. Dazu müsste sich der Kunde allerdings mit der Werkstatt einigen und zur Not einen Sachverständigen hinzuziehen.
Nicht notwendige Reparatur
Alles schon erlebt: Der Wagen eines Kunden ließ sich nicht mehr starten. Die Werkstatt diagnostiziert neben einer durchgebrannten Sicherung ein Problem in der Ölpumpe und tauscht diese aus. Doch damit war der Fehler allerdings nicht behoben. Eine erneute Diagnose ergab nun, dass ein loses Kabel durch Kontakt mit der Karosserie einen Kurzschluss verursacht hat. Insofern war also der Ausbau und Ersatz der Ölpumpe überflüssig. Diese Reparatur muss demnach auch nicht bezahlt werden.
Der Kunde muss die Werkstatt nur für notwendige Reparaturen bezahlen. Das gilt auch für nicht empfehlenswerte Pauschalaufträge („Für den Tüv fertigmachen“). Im Grunde kann der Mechaniker hier schalten und walten, wie er will. Werden aber kostspielig Teile ausgetauscht, lassen Sie sich diese anschließend zeigen. Sind diese nicht beschädigt, war die Reparatur unnötig und ist damit zu erstatten.
Falsche Teile bei Reparatur ausgetauscht
Nicht bestellte Arbeiten bei einer Reparatur müssen nicht bezahlt werden. Beispiel: Verliert ein Stoßdämpfer vorn Öl, so führt das bei der Vorführung beim TÜV zur Verweigerung der Plakette. Ein Werkstattbesuch ist also notwendig. Nach den Regeln der Kraftfahrzeugtechnik sollten nun die Stoßdämpfer achsweise ausgetauscht werden. Nicht notwendig ist es aber, die Stoßdämpfer rundum komplett auszutauschen. Macht die Werkstatt das dennoch, kann der Kunde reklamieren, wenn er darüber nicht informiert worden ist und seine Zustimmung nicht gegeben hat. Ähnlich liegt die Sache beim Austausch der Bremsen. Werden die Bremsen vorne ersetzt, müssen deswegen nicht gleichzeitig auch die hinteren Bremsen ersetzt werden. Auch in diesem Fall kann der Kunde reklamieren, wenn die Werkstatt hier allzu eifrig war.
Kostenvoranschlag anfordern
Grundsätzlich muss sich die KFZ-Werkstatt daran halten, was der Kunde in Auftrag gegeben hat. Findet die Werkstatt weitere Mängel, die repariert werden sollten, so muss die Werkstatt Rücksprache mit dem Kunden halten. Deshalb ist es sinnvoll, wenn der Kunde bei der Auftragsannahme möglichst genau festhält, was repariert werden soll. Auch ein Kostenvoranschlag ist nützlich. Dabei kommt es auch darauf an, ob ein Endpreis garantiert wurde. Der darf dann nicht überschritten werden, obwohl kleinere Abweichungen vom Kunden akzeptiert werden müssen. Dabei gelten rund 15 Prozent Mehrkosten als Obergrenze. Im Falle eines Rechtsstreites entscheidet ein Richter aber immer im jeweiligen Einzelfall.
Pfusch in der Werkstatt: Reparatur berechnet aber nicht ausgeführt?
Sollten die Kosten für eine Reparatur in Rechnung gestellt werden, die nachweislich nicht durchgeführt wurden, können Sie als Kunde selbstverständlich die Korrektur der Rechnung oder die Ausführung der Reparatur einfordern. Doch Achtung: Beanstanden Sie die Fehler möglichst sofort. Später wird es nur schwer möglich sein, die nicht ausgeführten Tätigkeiten am Auto zu beweisen. Auch ist eine vergessene Reparatur nicht zwangsläufig ein Betrugsversuch. Fehler können unterlaufen, auf deren Korrektur haben Sie als Kunde der Werkstatt aber natürlich ein Anrecht.
Nicht beauftragte Reparatur
Sollte die Werkstatt während der Arbeit am Auto weitere Mängel feststellen, darf sie diese nicht ohne Zustimmung des Kunden beheben und in Rechnung stellen – selbst wenn es sich um sicherheitsrelevante Reparaturen handelt.
Einigung ist möglich
In manchen Fällen kann der Kunde aber auch von einem falschen Einbau profitieren. Im Fall der Ölpumpe etwa müsste die neue Pumpe ausgebaut und durch die alte wieder ersetzt werden. Das ist natürlich nicht immer möglich. Eine Einigung mit der Werkstatt kann folgendermaßen aussehen: Der Kunde zahlt für die Ölpumpe lediglich den Einstandspreis. Für den Einbau zahlt er nichts.
Garantie und Gewährleistung auf Werkstattleistungen
Die gesetzlich festgelegte Gewährleistung – die sogenannte Sachmängelhaftung – beträgt zwei Jahre. Vertraglich kann die Werkstatt diese Frist aber auf ein Jahr verkürzen. Sollten im Rahmen dieses Zeitraums Mängel an den Arbeiten auftauchen, muss die Werkstatt diese kostenlos beheben. Gibt die Werkstatt zusätzlich eine Garantie, gilt diese zusätzlich nach den individuellen vertraglichen Bestimmungen.
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Ihr Wagen wurde in der Werkstatt beschädigt?
Für in der Werkstatt und bei Reparaturen entstandene Schäden an Ihrem Auto muss diese aufkommen. Das Lackschäden oder andere Beschädigungen während des Werkstattbetriebes aufkommen, ist unschön, kann in all der Geschäftigkeit aber passieren. Für solche Fälle besitzt die Werkstatt eine Haftpflichtversicherung. Um Streitereien zu vermeiden, dokumentieren Sie den Zustand Ihres Fahrzeugs vor Werkstattbesuch mit Fotos.
An wen richte ich mich beim Streit mit der Werkstatt?
Vor dem Gang zum Richter, der zäh und langwierig sein kann, können Sie sich als Kunde an eine Kfz-Schiedstelle wenden. Hier können Werkstattkunden Rechte gegenüber eines Kfz-Betriebs prüfen und gegebenenfalls durchsetzen lassen. Das Urteil der Schiedstellen ist für die Kfz-Betriebe bindend – sollten diese Mitglieder einer Kfz-Innung sein (erkennbar an dem blauen Logo „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“ oder „Meisterbetrieb der Kfz-Innung“). Als Kunde steht Ihnen nach Schiedsspruch immer noch der Rechtsweg offen.
Gruner, Adrian
Nach HU-Bericht ohne Mängel habe ich mein Auto zur Fachwerkstatt gebracht. Auftrag zur Diagnose erteilt. „Links vorn und rechts hinten werden die Felgen warm /heiß. Es soll Luft im ABS Block sein. “
DiagnoseErgebnisse : Bremskraftverstärker und Hauptbremszylinder sind defekt.
Nach Auswechslung dieser Teile Kosten 1.900 Euro, noch nicht bezahlt, waren vorn links und rechts hinten nach zwei Probefahrten fest. Zwei Tage später erneute Diagnose „Der Abs Block muss für 2.500 Euro erneuert werden.
FRAGE : Darf ich verlangen das das Fahrzeug in den Zustand wie bei Abgabe zurück versetzt wir?
Simon Jaspersen
Lieber Adrian, leider ist es an dieser Stelle unmöglich zu sagen, ob das mit der fehlerhaften Diagnose einfach Pech gewesen ist, oder ob die Werkstatt tatsächlich Mist gebaut hat. Wir würden dir empfehlen, dich mit dem Fall ein eine Kfz-Schiedsstelle zu wenden. Das ist eine Institution, die sich solcher Fälle annimmt und versucht einen Ausgleich zu finden. So etwas sollte sich problemlos im Netz finden lassen. Alternativ wäre nur noch der Weg zum Anwalt zu gehen, aber eine Schiedsstelle ist da vielleicht die bessere, weil kostengünstigere und weniger streitanfällige Alternative, denn dieser Dienst ist in der Regel kostenlos. Viel Glück damit!
Detlef Behring
TÜV stellte an meinem Auto Bj 2005, 185TKM, eine defekte Achsmanschette, schlecht eingestellte Handbremse, Riss im Auspuffrohr und eine grenzwertig abgefahrenen Reifen fest. Keine Plakette. Mit dem TÜV Bericht zur Meisterwerkstatt und Kostenvoranschlag geholt. Den gabs erst nicht, später telefonisch ca.270€. O.K., das lag im Bereich. Schnell zwei neue Reifen besorgt und das Auto dann zur Werkstatt gebracht. Dort stellte man dann aber fest, das die Auspuffanlage ausgebaut werden muss, um den Riss schweißen zu können. Außerdem müssten 3 Achsmanschetten erneuert werden. Zugestimmt. Rechnung 750€. Ärgerlich, das laute, mahlende Geräusch war immer noch da und das Lenkrad vibrierte. Der Meister informierte mich darüber und das diese Mängel umgehend abgestellt werden sollte. Dazu bekam er das Auto 2 Tage für die genaue Diagnose. Radlager rechts, Antriebswelle rechts, eventl. auch links wäre das Problem. Er würde aber eines nach dem anderen ausprobieren, um die Kosten so gering wie möglich zu halte. Kosten 2.023€. Mit dem Hinweis, das die Felgen einen „Höhenschlag“ hätten und dringend erneuert werden müssen. Er hätte dies nur sehr schwer wuchten können, mit Gewichten von bis zu 130 gr auf einer Seite. Als ich dann mit dem Auto losgefahren bin, fühlte es sich komisch an. Als wäre, wie beim Fahrrad, eine Acht in den Felgen. Dazu macht es beim abbiegen nach links heftige Geräusche, das Lenkrad vibriert mit zunehmender Geschwindigkeit stärker und das Auto zieht nach links. Reklamiert. Da könne er so nichts sagen, ich müsse erst neue Felgen beschaffen. Es würde eindeutig am „Höhenschlag“ liegen. Gebrauchte Felgen organisiert, Kosten 350€, ohne Kosten für wuchten und ummontieren. Ich habe das Gefühl ausgenommen zu werden wie eine Weihnachtsgans. Muss ich mir das alle gefallen lassen? Reparaturkosten von ca.3.500€, scheibchenweise gesteigert, für ein altes Auto und dann immer noch nicht mangelfrei?
Phillip Hartwig
Guten Tag Herr Behring,
wir danken Ihnen, dass Sie unseren Blog besuchen und auch für Ihren Kommentar. Der Verlauf der Reparaturen klingt wirklich sehr ärgerlich. Natürlich muss man davon ausgehen, dass Fern- und Erstdiagnosen der Werkstatt hinfällig werden, und sich während der Arbeit am Auto noch andere Schäden offenbaren. Gefallen lassen, müssen Sie sich ja grundsätzlich gar nichts. Sollten Sie den Eindruck haben, die Reparaturen seien mangelhaft ausgeführt oder unverhältnismäßig, können Sie immer einen Sachverständiger einbeziehen oder sich an eine Kfz-Schiedstelle wenden. Ob die Werkstatt aber tatsächlich bewusst (oder inkompetent) zu Ihrem Nachteil gehandelt hat und Sie einen möglichen Anspruch geltend machen können, ist pauschal leider nicht so einfach zu beantworten. Und schon gar nicht für uns, da wir im konkreten Einzelfall keine Rechtsberatung durchführen dürfen. Wir hoffen für Sie auf einen glimpflichen Ausgang. Beste Grüße aus der Redaktion.
Michael
Hallo,
wir haben unseren VW T5 wegen Klopf Geräuschen vor ca. 4 Wochen zu VW gefahren dort ein Angebot erstellen lassen und dann eine neue Nockenwelle Hydrostössel einbauen lassen.
Das Ganze wurde leider über 1000 Euro teurer was ich aber anhand der Montage und die Aussage das ich nicht wirklich eine andere Chance hab machen lassen hab. Den Wagen abgeholt und alles tiptop.
Dann aber viel Uns auf der Wagen nach längeren Standzeiten nicht mehr ansprang? Besser gesagt sehr schwer startet.
Wieder einen Termin gemacht und heute rief mich der Sachbearbeiter, an das der Dieseldruck von allein abfällt und es mehrere Ursachen haben kann. Er sagte mir aber das Sie die Pumpendüsenelemente nicht angefasst haben und das also nicht sein könnte. Auf der Rechnung steht, aber das Die neu ein gedichtet wurden und ich selber vor Ort die Teile gesehen hab. Das wollte er nun mit dem Monteur noch mal besprechen.
Ich habe Grad ein ungutes Gefühl, das die Sache nach hinten los geht und frage lieber ob man vorher schon, was unternehmen soll oder abwarten was jetzt kommt.
Besser gefragt müssen die so etwas nicht vorher prüfen?
Ich bin natürlich kein Fachmann und hab mich deshalb ja an einer Fachwerkstatt gewendet aber jetzt werde ich langsam nervös.
Matthias
Hallo ich hab folgendes Problem mein Wagen hab ich drei mal zum Werkstatt gebracht weil der sehr oft fast immer beim Anfahren beim Kupplung los lassen auto geruckelt hat nur am ersten Gang. Erst haben im Werkstatt im fehlerspeicher ausgelesen das der Lambdasonde defekt ist haben natürlich getauscht aber leider nichts gebracht mit ruckelt immer noch da(zum der Kundenberater hab ich gesagt das wahrscheinlich kupplungdefekt ist und nach erstes besuch im Werkstatt haben mir gesagt das kupplungnnoch in ordnung ist) Am zweites mal hat Werkstatt fest gestellt das Sammler für Ansaugluft defekt ist und AGR Ventil auch defekt weil Fehlerspeicher gezeigt hat auch haben getauscht . Aber hat auch leider wider nichts gebracht hat. Und jetzt am drittes mal sagen die das kupplung und Schwungrad defekt ist. Was kann ich jetzt tun??? wie oft noch wir das reparieren ohne erfolg?
Christa Piel
Mercedes SL500 :
Mercedes einige Tage nicht gefahren …
Motor stottert nach ca. 5 - 8 - 10 km
Motor geht aus …
SL springt ca. spät. nach 1 Std. wieder an !
Fachwerkstatt kann Fehler nicht finden …
Daniel Schmitt
Hallo, ich habe einen Opel Insignia welcher einen Motorschaden hatte. Ich habe einen Austauschmotor bestellt. Dieser Austauschmotor wurde zu einer Kfz-Werkstatt vor Ort geliefert. Der Austauschmotor wurde von der Kfz Werkstatt eingebaut. Nach dem Einbau teilte mit die Kfz Werkstatt vor Ort mit, dass der Austauschmotor defekt ist und dass die Werkstatt alles versucht hat, den Austauschmotor zum Laufen zu bringen, erfolglos. Ich und der Werkstattmeister der örtlichen Werkstatt haben uns darauf geeinigt, dass der Wagen zu der Werkstatt gebracht wird, welche den Motor geliefert hat. Diese Werkstatt hat den Einbaufehler sofort gefunden, der Motor läuft. Die Werkstatt welche den Motor geliefert hat und dann letztendlich auch zum Laufen gebracht hat, stellte mir den Betrag 2.100 Euro in Rechnung, welche auch von mir bezahlt wurde. Kann ich nun vom Werksvertrag mit der Werkstatt vor Ort zurück treten, da diese erfolglos versucht hat den Motor zu tauschen? Kann ich die Mehrkosten in Höhe 2.100 Euro der Werkstatt vor Ort in Rechnung stellen? Vielen Dank für die Antwort.
Christopher Mahnke
Hallo Daniel, der von dir geschilderte Fall ist natürlich ganz blöd gelaufen. Grundsätzlich kann man von einem Vertrag bei nicht Erfüllung zurücktreten. Das kommt aber immer auf die individuelle Situation an. Wir können dir nur raten dich in diesem Fall als Erstes an eine Kfz-Schieds- und Schlichtungsstelle in deiner Region zu richten. Die Kollegen vor Ort können dich fachmännisch beraten. Als Alternative könntest du auch selbst einen Sachverständigen kontaktieren oder falls vorhanden, Kontakt mit deiner Rechtsschutzversicherung aufnehmen. Wir wünschen dir an dieser Stelle viel Erfolg und hoffen, wir konnten dir etwas weiterhelfen. Viele Grüße Christopher vom autoreparaturen.de Team
Lisbeth Maler
Interessant, dass die Autowerkstatt in der Pflicht ist nach den anerkannten Regeln der Kraftfahrzeugtechnik sowie wirtschaftlich zu arbeiten, um den vermeintlichen Fehler zu finden. Ich suche für meinen Seat Ersatzteile. Offline sind die leider schwer verfügbar.
Lisbeth Maler
Gestern war ich zum allerersten Mal in einer KFZ Werkstatt. Dabei wurde nicht nur der Reifendruck überprüft, sondern auch das merkwürdige Surren beseitigt. Ich wusste nicht, dass die Autowerkstatt in der Pflicht steht nach den anerkannten Regeln der Kraftfahrzeugtechnik sowie wirtschaftlich zu arbeiten, um den vermeintlichen Fehler zu finden.
Hautz Stephan
Hallo. Habe mein BMW E46 318i Touring Baujahr 2003. Am 06.09.2020 in die Werkstatt gegeben, wegen
defekt am Motor, am 06.09.2020 wurde Diagnose durch geführt und die Fehler gelöscht. Das Fahrzeug stand vom 06.09.2020 bis 03. 2021 auf einer wiese, das Diagnose-
gerät, schlug Salto. Das Bremslicht brande auch bei abgezogenem Zündschlüssel (TÜV relevant).
Meine Einschätzung, das Fahrzeug stand sich kaputt, Batterie Leer, falsch überbrückt, Kurzer
verursacht. Das Fahrzeug hab ich bis heute nicht 19.05.2021.
lisbeth maler
Gut zu wissen, dass wenn sich nach erfolgreicher Reparatur der gleiche Fehler erneut einstellt, der Kunde ein Recht auf Nachbesserung hat. Denn mein Mercedes-Benz ist schon wieder liegen geblieben. Obwohl ich erst gestern damit in der Werkstatt war.
Thomas Karbowski
Gut zu wissen, dass die Autowerkstatt verpflichtet ist, nach den anerkannten Regeln der Kraftfahrzeugtechnik sowie wirtschaftlich zu arbeiten, um den vermeintlichen Fehler am Auto zu finden. Mein Onkel möchte sein Auto reparieren lassen. Er freut sich, dass jede Autowerkstatt insbesondere zur wirtschaftlichen Arbeit verpflichtet ist, sodass für ihn keine Kosten entstehen sollten, die außer Verhältnis zum behobenen Schaden stehen.
Alina Baumann
Vielen Dank für den Beitrag zu Zahlungspflicht bei falscher Reparatur. Die neue Autowerkstatt, die ich von nun an besuche, hat festgestellt, dass an meinem Auto eine falsche Reparatur vorgenommen wurde. Gut zu wissen, dass beim erneuten Auftreten des gleichen Fehlers ein Recht auf Nachbesserung besteht.
Nina Hayder
Leider hat mein Auto einige Problemchen, die jetzt behoben werden müssen. Gut zu wissen, dass es sinnvoll ist, wenn man sich einen Kostenvoranschlag machen lässt, um späteren Ärger zu vermeiden. Mit diesem Wissen werde ich mich auf die Suche nach einer guten Autoreparatur in Bruck an der Leitha machen.
Stefan Schultz
Hallo,
bei meinem Auto war nach der Diagnose ein Türschloss defekt. Es wurde getauscht und es war immer noch defekt, es wurde ein zweites neues Schloss eingebaut und wieder war es defekt. Nun meint die Werkstatt das Steuergerät sei defekt und schickt zuviel Ampere ans Schloss. Wer zahlt denn jetzt die beiden defekten Schlösser?
Jens Szabelski
Hallo Stefan,
danke für dein Kommentar.
Was sagt den die Werkstatt zu dem Fall?
LG Jens vom Autoreparaturen.de Team
Lea Mühlich
In meiner Autowerkstatt des Vertrauens machen wir das auch immer so, dass wir erstmal einen Kostenvoranschlag machen. Es stimmt nämlich, dass auch Profis den Fehler nicht immer gleich wissen. Wird dann noch was anderes gefunden, werde ich informiert.
Anatoli
Hallo,als vorige Jahre,in November,habe ich meine yweite Inspektion durch meine FOH durchgeführt.Bis in Deyember diese war genau angezeigt in myopel app auch.Später habe ich bemerkt dass myopel hatt diese Inspektion als Änicht erfolgt’gemarkt.Also habe ich Erklärungen von Händler und Opel Kundendienst bestellt.Auf e-mail Kunden Berater hatt mir zum Händler geschikt ‚telefonisch hatt mir gesagt dass ist wegen Software aktualisierung.Hädler hatt mir gesagt gleiche Geschichte,dass ist wegen Softare aktualisierung und dass dauert noch mehr weill ist eine nicht Sinkronisierung zwischen Servers.Bei jedem 2 Monaten habe ich FOH immer gefragt von diese Problem,und ich habe gekriegt gleiche Antwort.Ich bin Laie und Blöd,und bis jetyt habe ich diese Probleme nicht yu tief analisiert.Aber Heute habe ich mit Sorge alle Papiere von diese Inspektion und habe ich gefundt welche Grund dafür ist:Foh hatt benutzt andere Öl als in serviceplan,5w30 ‚statt 0v20.Habe ich als Prüfung Serviceheft,Rechnung und Serviceplan mit Stempel und Unterschrift dass ales war lückenlos und nach Herstellung Vorgabe gemacht.Für Auto Wert Das meint 2000-3000 euro minus,nach meine Meinung.Was ist zu tun?Habe ich Chance diese Geld durch Gericht züruck nehmen?(ich bin versichert rechtschutz),oder ist zu spät und muss ich mit Schade selber rechnen?Danke in Voraus für Ihre Hilfe!
Frauke
Hallo, wir haben eine Odyssee von Reparaturen an unserem Fiat Ducato hinter uns. Die Motorkontrollleuchte leuchtete auf und von da an wurden etliche Teile, wie AGR-Ventil, Sensoren, Injektoren usw. aus getauscht. Die Werkstatt hat dann kapituliert, weil das Warnlicht weiterhin leuchtet. Die Werkstatt hat den Auftrag an genommen und kein pos. Ergebnis erzielt. Die Rechnungssumme liegt bei 7.000 € aber der Auftrag ist nicht erfüllt. Wie geht man damit um ? Vielen Dank für die Rückmeldung !
Christopher Mahnke
Hallo Frauke,
grundsätzlich kann man von einem Vertrag bei nicht Erfüllung zurücktreten. Das kommt aber immer auf die individuelle Situation an. Wir können dir nur raten, dich in diesem Fall als Erstes an eine Kfz-Schieds- und Schlichtungsstelle in deiner Region zu richten. Die Kollegen vor Ort können dich fachmännisch beraten. Als Alternative könntest du auch selbst einen Sachverständigen kontaktieren oder falls vorhanden, Kontakt mit deiner Rechtsschutzversicherung aufnehmen. Wir wünschen dir an dieser Stelle viel Erfolg und hoffen, wir konnten dir etwas weiterhelfen.
Viele Grüße Christopher vom autoreparaturen.de Team
Anton Schneider
Gut zu wissen, wer für eine falsche Reparatur zahlt. Mir ist es vor kurzem leider auch passiert, dass eine falsche Reparatur geschehen ist, als ich mein Auto habe reparieren lassen. Ich werde definitiv nicht die Kosten dafür übernehmen.
Daniel
Hallo, ich wusste nicht, dass die Kfz-Werkstatt gesetzlich verpflichtet ist, für einen Zeitraum von zwei Jahren Problemen oder Mängel bei den durchgeführten Arbeiten kostenlos zu reparieren. Ich hatte noch nie das Problem, ich habe in der Regel nur gute Erfahrungen mit Autowerkstätten gemacht. Nur einmal musste ich nach einer Reparatur zurück zur Werkstatt wegen einer Kontrollleuchte.
Markus
Hallo,
ich hatte in 02/2020 an meinem Skoda Octavia einen Kugellager-Austausch am Ausgang des Getriebes. Habe ich mit Kulanz und eigenen Kosten in der Skoda Werkstatt machen lassen (1500 EUR).
In 11/2021 hat sich das „neue“ Kugellager mit Spänen im Getriebe verabschiedet. Auf Gewährleistung wurde dann in 12/2021 ein neues Getriebe eingebaut.
Als ich nach der Reparatur vom Hof gefahren bin, sind mir gleich (relativ leise) Geräusche aufgefallen, die vorher nie waren. Mechaniker hat es nach einem Ortsbesuch auf die Reifen geschoben - hat auch teilweise (!) wegen Sägezahn gestimmt. Die Geräusche waren trotzdem nicht ganz weg.
Jetzt entdeckt in 03/2022 leckt das Getriebe: Getriebeölverlust.
Die Geräusche (immer noch relativ leise!) sind immer noch nicht weg und es ist seit 02/2022 eine leichte Unwucht bei um die 80 km/h dazu gekommen - das war davor auch noch nie …
Der ursprüngliche Garantiezeitraum ist ja in 02/2022 abgelaufen, aber bei einem Getriebe sollte man ja meinen, dass das dicht sein sein sollte.
In der Werkstatt sagt man jetzt, dass das Getriebe wieder ausgebaut und begutachtet wird und ich eventuell Kulanz bekomme …
Welche Rechte habe ich? Das Getriebe hat ja wohl schon länger geleckt?
Markus
Noch ein Hinweis: Bei der ursprünglichen Reparatur (der erste Austausch des Kugellagers) war das Auto 4,5 Jahre alt und hatte deshalb noch etwas Kulanzleistung bekommen.
Christopher Mahnke
Hallo Markus,
wir können dir nur raten dich in diesem Fall eventuell an eine Kfz-Schieds- und Schlichtungsstelle in deiner Region zu richten. Die Kollegen vor Ort können dich fachmännisch beraten. Als Alternative könntest du auch selbst einen Sachverständigen kontaktieren oder falls vorhanden, Kontakt mit deiner Rechtsschutzversicherung aufnehmen. Wir wünschen dir an dieser Stelle viel Erfolg und hoffen, wir konnten dir etwas weiterhelfen.
Viele Grüße Christopher vom autoreparaturen.de Team
karina
bei meinem opel wurden die reifen gewechselt. beim wechsel stellte man wohl anhand von spritzern an der innenseite des kotflügels fest, dass die wasserpumpe defekt sei. ich habe keinen leistungsverlust, keine lache auf dem boden und auch keine nadel im roten bereich entdeckt. weil man mir auch noch öl und frostschutzmittel (im mai.…) berechnet hat, vertraue ich der werkstatt nicht mehr und möchte bei einer anderen werkstatt die wasserpumpe prüfen lassen. muss die erste werkstatt die kosten für die durchsicht bei der zweiten werkstatt übernehmen?
Christopher Mahnke
Hallo Karina,
sollte die Werkstatt während der Arbeit an deinem Auto weitere Mängel festgestellt haben, darf sie diese nicht ohne deine vorherige Zustimmung beheben und in Rechnung stellen – selbst wenn es sich um sicherheitsrelevante Reparaturen handelt.
Viele Grüße vom autoreparaturen.de Team
David
Hallo, ich habe am 06.05.2021 mein Klimakompressor in einer Werkstatt erneuen lassen und seit 20.07.2022 macht der komische Geräusche nun bin ich zur Werkstatt und die wechselten ein Ventil ohne zu sagen was es kostet die meinten nur wir testen das erstmal und können den Kompressor dann immernoch wechseln. Heute haben die das Ventil getauscht und der Fehler ist immer noch da und die Werkstatt will von mir für das ventil und den Einbau 150€ obwohl das so nicht abgesprochen war und es nicht an den Teil liegt, dass der Kompressor solche Geräusche macht. Muss ich die 150€ trotzdem bezahlen? Und habe ich auf den Klimakompressor noch Garantie obwohl die Reperatur vor 1 Jahr war?
Pascal
Guten Tag,
danke für ihr Kommentar.
Das die Werkstatt ihnen einfach ohne vorherige Absprache der Kosten das Ventil tauscht oder nur zum Testzweck ist im Normalfall nicht akzeptabel. Hierfür sollten sie nicht für die Kosten aufkommen müssen. Wenn ihr Kompressor Geräusche macht müsste zunächst geprüft werden ob die Klimaanlage dicht ist, der Kompressor ausreichend Öl enthält oder der Kompressor. selbst undicht ist und hier der Schaden vorliegt.
Bezüglich der Garantie kommt es genau darauf an, was verbaut wurde, um welchen Hersteller es sich handelt und wie der Zustand des Teils war. Es gibt verschiedene Garntiezeiten, die sie aber mit ihrer Werkstatt klären müssten, welche ursprünglich auch den Kompressor getauscht hat. Sollte sich die Garantie beispielsweise nur auf ein Jahr belaufen, gibt es einige Werkstätte die ein Teil der Kosten auf Kulanz übernehmen. Das empfehlen wir ihnen individuell mit ihrer Werkstatt zu besprechen.
Grüße vom Autoreparaturen.de Team
Gabriele Reuter
Gabriele Reuter
Ich bin in die Werkstatt gefahren weil ich ein geräsch wahrgenommen habe.Dieses kam immer wenn ich vom Gas ging,wurde mit der Zeit auch lauter.und passte sich der Geschwindigkeit an .Ich fuhr in die Werkstatt der Mechaniker machte eine Probefahrt und sagte es sei das Verteiler Getriebe.Ich müsste aufpassen das es nicht blockiert.Ich hab einen Tiguan mit Allrad. Ich machte eunen Termin das Getriebe wurde ausgetauscht kostete 2500 Euro. Ich fuhr dann Nachhause und kurz vor zuhause hörte ich dieselben Geräusche wieder. Allein schon die Rechnumg ist ein Witz es ist nichts an AW s aufgefürt sondern alles gesammt Ausstausch Verteilergetriebe und Lohn.Gott sei Dank ging meine Karte nicht zum bezahlen.Was kann ich nun tun .
Pascal
Guten Tag,
vielen Dank für Ihr Kommentar.
Ihren Angaben nach zu urteilen, kann es möglicherweise trotz Austausch weiterhin an dem Verteilergetriebe oder dem normalen Getriebe liegen. Möglicherweise wurde es nicht richtig verbaut.
Wir können Ihnen aber ohne vorherige Prüfung nicht genau sagen, wieso sich das Geräusch noch immer bemerkbar macht. Daher empfehlen wir Ihnen die Werkstatt, die Ihnen den Verteiler getauscht hat, nochmals aufzusuchen, dort die Situation zu schildern und dies vor Ort erneut prüfen zu lassen. Welche Kosten dann eventuell noch entstehen, können wir Ihnen leider nicht sagen, da dies vom Resultat der Prüfung abhängt.
Grüße vom Autoreparaturen.de Team
Jörg kauhl
Guten Tag
Meine Roller ist stehen geblieben die Fachwerkstatt 2 Stunden gesucht dann der Meinung Zündspule. Fahre weg von der Werkstatt das selbe Spiel Batterie Lampe geht an Roller aus. Ich gehe da von aus das die Lichtmaschine defekt ist . Wehre trägt die Kosten habe schon 390 Euro bezahlt .
Pascal
Guten Tag,
vielen Dank für Ihr Kommentar.
In ihrem Fall können wir Ihnen nur empfehlen sich wieder an die Werkstatt zu wenden und die Angelegenheit dort zu klären.
Grüße vom Autoreparaturen.de Team
Leonida
Mein Auto war kapput dann ist in der werstatt gebracht nach zwei tagen haben mir gesagt das Auto ist schon reparieren das kostes ist 353€ nach zwei stunde das ich das Auto abgeholt habe ist das Auto wieder kapput das gleiche wie frühr das motor spring nicht mehr an ..Das Auto würde abgeholt von der werstatt ‚nach drei tage sie haben mich angerufen das Auto ist reparieren aber jetzt muss ich wieder 220 eruo behzalen für nicht..ist das normal??????..Danke
Gabriel Frisch Autor
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Hier waren Sie bereits in einer Werkstatt und das Problem wurde noch nicht gelöst. Wenn das gleiche Problem weiterhin besteht, ist das Sache der Werkstatt und diese muss ggf. nachbessern.
Grüße vom Autoreparaturen.de Team
Michaela
Guten Tag,
Wir haben das Problem: wir haben unser Auto in die Werkstatt gebracht um nur eine kleine Inspektion machen zu lassen ( Luftfilter,ölfilter u.s.w) Kostenvoranschlag war da und in nächsten Tag rief die Werkstatt an und teilte uns mit das unser Auto nicht mehr Funktioniert es gäbe eine neue Fehlermeldung aber damit können sie nichts anfangen und das Auto müsste in die entsprechende Fachwerkstatt. Das sollten wir übernehmen. Nachdem ich mir Luft gemacht habe, wollten die das übernehmen. Mir wurde jetzt mitgeteilt wenn das nicht an der Durchsicht liegt muss ich die gesamten Kosten von beiden Unternehmen tragen, das ist total frech. Ich bringe ein fahrtüchtiges Auto hin und kaputt bekommt man das wieder. Wie soll man sich da verhalten.
Gabriel Frisch Autor
Guten Tag,
grundsätzlich sollten Sie der Werkstatt die Möglichkeit der Nachbesserung geben. Sollten Sie sich nicht einig werden, ist es ratsam den Anwalt oder eine zuständige KFZ-Schiedsstelle zu kontaktieren.
Grüße vom Autoreparaturen.de Team